1. Der Gast-Aufnahmevertrag gilt als geschlossen, wenn die Reservierung einer Ferienwohnung vom Gast bestellt und vom Vermieter bestätigt wurde. Für die Bestätigung ist sowohl die schriftliche als auch die mündliche Form bindend. Der Gast-Aufnahmevertrag verpflichtet Gast und Vermieter zur Einhaltung.
2. Der Vermieter verpflichtet sich, dem Gast eine Ferienwohnung in einwandfreier Beschaffenheit nach marktüblichen Gepflogenheiten zur Verfügung zu stellen. Er ist verpflichtet, dem Gast eine andere Unterkunft zu beschaffen oder Schadenersatz zu leisten, wenn er nicht in der Lage ist, die zugesagte Wohnung trotz Bestätigung zur Verfügung zu stellen. Der Vermieter verplichtet sich ebenfalls, reservierte Ferienwohnungen baldmöglichst anderweitig zu vermieten, wenn der Gast den Vertrag nicht erfüllen kann, und den daraus erzielten Erlös mit dem Schadensersatz ganz oder teilweise zu verrechnen.
3. Wenn der Gast vor dem Beginn des Aufenthaltes vom Vertrag zurücktritt oder später an-, bzw. früher abreist als vereinbart, so ist er verpflichtet, dem Vermieter für die Tage, an denen er die reservierte Wohnung nicht in Anspruch nimmt, den vereinbarten Mietpreis abzüglich der ersparten Eigenkosten zu zahlen.
Als ersparte Eigenkosten werden 5% des vereinbarten Mietpreises in Ansatz gebracht.
In diesem Zusammenhang wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen.
4. Die Zahlungen werden in 2 Teilbeträgen fällig:
Anzahlung von 20% des Rechnungsbetrages innerhalb von 14 Tagen nach Bestätigung
Restbetrag von 80% des Rechnungsbetrages bis spätestens 7 Tage vor Belegung der Wohnung.
5. An- und Abreisetag gelten als ein Miettag und werden als solcher berechnet.
Am Anreisetag stehen dem Gast die bestellte Wohnung ab 17 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag muß der Gast die Wohnung bis 10 Uhr verlassen um dem Vermieter die Möglichkeit zu geben die Wohnung für die nachfolgenden Gäste wieder herzurichten.
6. Die in der Preistabelle ausgedruckten Preise gelten für die angegebenen Personenzahlen für eine Übernachtung und einer ununterbrochenen Mietdauer von mindestens 7 Übernachtungen. Bei kürzerer Aufenthaltsdauer kann ein Zuschlag erhoben werden.
Für die Schlußreinigung der Wohnung wird ein Pauschalpreis erhoben.
Maßgeblich ist in jedem Fall der mit dem Vermieter vereinbarte und bestätigte Preis.
7. Der Aufenthalt auf der Insel ist kurbeitragsplichtig
Die Höhe der Beiträge und die kurbeitragsplichtigen Zeiten sind im Baltrum Prospekt und und auf der Internetseite der Gemeinde Baltrum veröffentlicht. Der Kurbeitrag kann online im Online-Kurbeitragssystem der Kurverwaltung Baltrum bezahlt werden.
8. Erfüllungsort ist Baltrum, Gerichtsstand ist Norden.